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Informationen zur Montageversicherung

Bevor eine neue Anlage perfekt läuft, kann einiges passieren. Sei es durch Konstruktionsfehler oder falsche Bedienung – als Unternehmer tragen Sie das Risiko bei der Installation von Maschinen und Anlagen. Die WRV Montageversicherung nimmt Ihnen dieses Risiko ab – vom Entladen der Teile am Montageort bis zur Inbetriebnahme.

Was ist generell über eine Montageversicherung versichert?

Gegenstand der Versicherung ist die Montage von Anlagen der Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Klimatechnik (HSK) oder auch die Montage von Anlagen von Betrieben der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Mitversichert sind auch De- und Remontagen sowie Wartungs- Umbau- und Reparaturarbeiten. Neben der eigentlichen Montagezeit wird speziell der risikoreiche Probebetrieb versichert. Konstruktions-, Material-, Montagefehler, Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion, Vandalismus oder höhere Gewalt sind nur einige der versicherten Gefahren. Die Interessen aller Beteiligten am Montagevorhaben sind versicherbar, wobei Nachunternehmer automatisch mitversichert sind.

Was ist konkret abgesichert?

Was sichert eine Montageversicherung konkret ab? Versichert sind Anlagen der Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Klimatechnik sowie Anlagen aus dem Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung – alles das, was zum normalen Tätigkeitsfeld Ihres Betriebes zählt.

Zusätzlich mitversicherte Gegenstände/Werkleistungen

  • Montageausrüstung und Montagewerkzeuge inkl. Bürocontainer und deren Einrichtung etc.
  • Beistellungen des Bestellers (sofern vereinbart)
  • Sachen im Gefahrenbereich

Bei der Montageversicherung sind also bestimmte (eigene) „Gegenstände bzw. Werkleistungen“ versichert – im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht, welche Schäden am „fremden Eigentum“ abdeckt.


Gegen welche Gefahren sind diese Gegenstände versichert?

Gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung), insbesondere durch:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer) Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, Induktion, Implosion
  • Versagen von Mess-, Regel-, Sicherheitseinrichtungen
  • Verluste durch Diebstahl + Einbruch/Diebstahl
  • Montagefehler, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Fahrlässigkeit
  • Vandalismus, Vorsatz Dritter, Sabotage
  • Konstruktionsfehler, Materialfehler, Ausführungsfehler, Gussfehler
  • Berechnungsfehler
  • Elementarereignisse
  • Höhere Gewalt
  • Glasbruch

WRV-Tipp zur Konditionsdifferenzdeckung

Dort wo eine Bauwesenversicherung für das jeweilige BV durch den Auftraggeber über eine andere Person abgeschlossen worden ist, könnte zusätzlich eine Montageversicherung abgeschlossen werden. Da es diverse Überschneidungen bei den versicherten Gefahren mit der Bauwesenversicherung gibt, könnte in so einem Fall mit der Versicherungsgesellschaft ein deutlich geringerer Beitrag ausgehandelt werden.

Mögliche Versicherungsformen für Ihren Betrieb

  • Lösung 1: Jahres-Rahmenvertrag (automatische Versicherung aller Bauvorhaben/Anlagen)
  • Lösung 2: Einzelanmeldung (Objektdeckung für ein individuelles Bauvorhaben)

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